Informationen zur Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Bis Ende Januar 2025 werden alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt können Briefwahlanträge gestellt werden. Achtung: Der Versand der Briefwahlunterlagen wird sich verzögern.
Gründe für die Verzögerung
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wurden viele Fristen verkürzt. Besonders betroffen ist die Briefwahl. Nach den rechtlichen Vorgaben darf deutschlandweit erst am 30. Januar 2025 mit dem Druck der Stimmzettel für die Bundestagswahl begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt stehen die teilnehmenden Parteien endgültig fest.
Die Stadt Mainz, die als Wahlkreisleitung für die Verbandsgemeinde zuständig ist, geht davon aus, dass die Stimmzettel ab dem 7. Februar 2025 an die Wahlbehörden verteilt werden können.
Briefwahlunterlagen und -büro
Das Briefwahlbüro der VG wird voraussichtlich ab Montag, dem 10. Februar 2025, geöffnet sein. Ab diesem Datum können Briefwahlunterlagen ausgeben und verschickt werden. Dadurch bleibt für den Versand und Rückversand der Unterlagen nur ein begrenztes Zeitfenster von etwa zwei Wochen.
Empfehlung zur Stimmabgabe
Um mögliche Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung allen Wählerinnen und Wählern, die nicht zwingend auf Briefwahl angewiesen sind, ihre Stimme am Wahlsonntag direkt im Wahllokal abzugeben.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zur Wahl finden sich auf der Homepage der VG unter: www.vg-gau-algesheim.de/wahlen
Für Rückfragen steht das Wahlamt der VG gerne zur Verfügung. Kontaktdaten siehe unten bei weiterführende Informationen.